Seit 2022 legt das EVK jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht vor. Er dokumentiert die Maßnahmen, Bestrebungen und Fortschritte in diesem Bereich. Aufgrund neuer EU-Richtlinien – den verabschiedeten Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) – müssen Unternehmen von nun an vor der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts Themenstandards erarbeiten. Dafür müssen sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, die zugleich Teil der Berichterstattung selbst ist.
Für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse müssen zehn Nachhaltigkeitsthemen mit jeweils Unterthemen betrachtet und ausgewertet werden, ob diese „wesentlich“ oder „nicht wesentlich“ für das Unternehmen sind. Sind sie „wesentlich“, müssen sie im Nachhaltigkeitsbericht aufgegriffen werden. Um das Thema Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben, arbeitet das EVK seit letztem Jahr mit der Westfälischen Hochschule zusammen. Studierende des Masterstudiengangs Management am Campus Gelsenkirchen führten im Modul „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse für das EVK durch.
Ihre Ergebnisse präsentierten die Studierenden am 10. Juli vor der Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit des EVA-Ruhr: Die Studierenden schätzen zum Beispiel beim Thema „Klimaschutz“ das Unterthema „Energie“ als wesentlich ein, da zum Beispiel durch Geräte wie einem CT oder MRT ein besonders hoher Energieverbrauch anfällt. Hingegen stellten sie beim Thema „Eigene Belegschaft“ die Unterthemen „Kinderarbeit“ und „Zwangsarbeit“ als nicht wesentlich heraus, da diese im Konzern nicht stattfinden.
Mit den Ergebnissen der Studierenden können die Beteiligten nun weiterarbeiten und die Themen in die Erstellung des nächsten Nachhaltigkeitsberichts einbinden.