Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen
Mithilfe einer Röntgentiefenbestrahlung kann bei einer Vielzahl gutartiger Erkrankungen (wie Arthrose oder Impingement-Syndrom) eine Beschwerdefreiheit oder zumindest eine Linderung der Beschwerden erreicht werden. Denn eine niedrig dosierte Strahlentherapie mit Röntgen- oder Elektronenstrahlung hat eine entzündungshemmende Wirkung auf degenerative, entzündliche Gelenk- und Weichteilerkrankungen. Aufgrund der geringen Dosis treten strahlenbedingte Nebenwirkungen in der Regel nicht auf.
Folgende Krankheitsbilder können wir behandeln:
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Indikationen zur gutartigen Strahlentherapie:
- Fersensporn
- Arthrosen an verschiedenen Lokalisationen(Hüfte, Knie, Fuß, Schulter, Ellenbogen, Hand)
- Impingement-Syndrom an Schulter und Hüfte
- Morbus Dupuytren
- Morbus Ledderhose
- Epicondylitis (auch Tennisellenbogen/ -arm)
- Planarfaszitis
- Insertionstendinitis
- Prophylaxe von heterotopen Ossifikationen (vor Hüft-TEP Implantation)
- Prophylaxe von Keloidbildung
- Endokrine Orbitopathie
Die Behandlung gutartiger Erkrankungen mittels Strahlentherapie ist ein seit vielen Jahren etabliertes Behandlungsverfahren, sodass die Kostenübernahme standardmäßig von den Krankenkassen übernommen wird.